Signaturen
Sie sind nach Themen geordnet und werden periodisch aktualisiert.
IG Grossfeuerwerk - FWA Kurse
Wer ein grösseres Feuerwerk steigen lassen will, benötigt ab 2014 eine Berechtigung. Der SFV gehört zur Trägerschaft der Interessengemeinschaft Grossfeuerwerk, welche die dafür notwendigen Feuerwerkskurse und Prüfungen organisiert. Mit dem 1-tägigen Kurs Feuerwerk A (FWA) inkl. Prüfung werden den Kursabsolventen durch erfahrenes Fachpersonal wichtige Themen im Feuerwerkwesen wie Transport, Zündung, Planung und Sicherheit näher gebracht. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung FWA bildet das eidgenössische Sprengstoffgesetz das den Erwerb einer Berechtigung für das Abfeuern von Feuerwerkskörper der Kategorie 4 (Grossfeuerwerksartikel mit Nettoexplosivstoffmasse bis zu 20) vorschreibt.
Rechtschutzversicherung für alle AdF
Seit dem 1. Januar 2012 sind alle AdF, welche Mitglieder einer, dem SFV angeschlossenen Orts-, Betriebs- oder Berufsfeuerwehr sind, nicht nur automatisch bei der Hilfskasse versichert, sondern ebenfalls rechtschutzversichert. Die Versicherung übernimmt, gleich wie die Hilfskasse subsidiär die Kosten, die nicht durch andere Versicherungen gedeckt sind. Die genaue Leistungsübersicht finden Sie hier.

