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Bestimmungen zur Hilfskasse

An der DV 2010 des SFV beschlossen die Delegierten eine umfangreiche Statutenrevision.
 
Damit werden auch Änderungen in den Bestimmungen zur Hilfskasse wirksam. Das bestehende Reglement, das mit dem Entscheid der DV ausser Kraft gesetzt ist, wird in eine Leistungsübersicht überführt, welche die künftigen Leistungen der Hilfskasse darstellt.
 

Aufgaben

hilfskasse.jpg
Die Hilfskasse SFV gehört seit der Verbandsgründung zu den Hauptaufgaben des SFV. Am Anfang hatte die Hilfskasse eine weit grössere Bedeutung. Es gab damals keine Unfallversicherung oder eine solche wäre zu teuer gewesen. Mit dem Entstehen der Schweizerischen Sozialversicherungen änderte sich der Charakter der Hilfskasse.
 
Die Hilfskasse SFV deckt allfällige wirtschaftliche Folgen, verursacht durch Unfälle oder Krankheiten, die einem Feuerwehrangehörigen bei der Ausübung seines Dienstes entstehen können und nicht bereits durch gesetzliche Versicherungen (nach Unfallversicherungsgesetz UVG, nach Krankenversicherungsgesetz KVG) oder private Unfallversicherungen gedeckt sind.
 
Die Hilfskasse deckt somit Lücken.
 
Das heisst: Die Hilfskasse SFV bietet bezüglich Heilungskosten und Taggeld subsidiäre Deckung. Vollumfänglich Kapitalleistungen gewährt die Hilfskasse SFV indessen bei Invaliditäts- und Todesfällen.