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Vorgehen im Fall eines Schadens

Unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Ereignisses ist durch das zuständige Kommando eine Schadenmeldung einzureichen. Das Formular wird in der Vorlage ausgefüllt, ausgedruckt und alsdann mit den Unterschriften des Kommandos und des Anspruchberechtigten versehen an die Geschäftsstelle SFV gesandt.
Der Empfang wird dem Kommando bestätigt und der Anspruchberechtigte erhält ein Informationsschreiben. Gleichzeitig muss eine Meldung an die UVG-Versicherung (via Arbeitgeber) oder die private Unfallversicherung erfolgen.