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Sichern - Retten - Halten - Schützen - Bewältigen

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Als Ersteinsatzelemente bekämpfen die Feuerwehren Schadenereignisse jeder Art. Oberstes Ziel eines jeden Feuerwehreinsatzes ist die Rettung von Personen und Tieren sowie von Sachwerten. Als zweites Ziel sind die Ereignisse in ihrem Ausmass einzugrenzen und möglichst rasch zu bewältigen.
Die eigentliche Brandbekämpfung macht heute nicht mehr den Hauptanteil der rund 63'000 Einsätze pro Jahr aus. Immer mehr im Vordergrund stehen Rettungseinsätze, technische Hilfeleistungen und der Kampf gegen Elementarereignisse wie Hochwasser, Unwetter oder Stürme. Zu den Aufgaben der Feuerwehren gehören überdies die Bereiche Öl-, Chemie- und Strahlenwehr, dafür sind regionale oder kantonale Stützpunktfeuerwehren speziell ausgebildet und ausgerüstet.
 

Organisation und Ausbildung

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Das Feuerwehrwesen ist eine hoheitliche Domäne der Kantone und Gemeinden. Deshalb bestehen in der Schweiz 26 Feuerwehrgesetze und auf Stufe Gemeinde Erlasse für die einzelnen Feuerwehren. Operatives Organ der kantonalen Hoheitsträger ist die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS.
19 Kantone verfügen über kantonale Gebäudeversicherungen, welche (meist) für das Feuerwehrwesen operationell und finanziell zuständig sind. In den übrigen Kantonen nimmt eine Verwaltungsabteilung diese Aufgaben wahr. In den meisten Kantonen besteht eine obligatorische Feuerwehrdienstpflicht für Männer und Frauen. Die Dienstpflicht wird erfüllt durch die Leistung von aktivem Feuerwehrdienst oder durch die Bezahlung einer jährlichen Ersatzabgabe.
Mannschaften und Kader erwerben ihr Rüstzeug in regionalen oder kantonalen Ausbildungskursen.
 

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